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   ArbG Dessau-Roßlau, 18.06.2009 - 10 Ca 77/09   

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https://dejure.org/2009,25246
ArbG Dessau-Roßlau, 18.06.2009 - 10 Ca 77/09 (https://dejure.org/2009,25246)
ArbG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 18.06.2009 - 10 Ca 77/09 (https://dejure.org/2009,25246)
ArbG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 10 Ca 77/09 (https://dejure.org/2009,25246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungspflichten für eine betriebliche Kündigung i.R.e. behaupteten Reduzierung der Produktion in einem Betrieb zu Forschungszwecken; Zulässigkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen einer Drosselung der Produktion bei beabsichtigter Wiederaufnahme der Produktion ...

  • RA Kotz

    Kündigung (betriebsbedingte) - vorübergehender Arbeitsrückgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Englische Email ist kein ordnungsgemäßer Beweis vor deutschen Gerichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 18.06.2009 - 10 Ca 77/09
    Die Gerichte dürfen keinen eigenen rechtspolitischen Willen zur Geltung bringen, sondern lediglich Grundgedanken der von der Verfassung geprägten Rechtsordnung mit systemimmanenten Mitteln weiterentwickeln (BVerfGE 34, 269, 292).
  • BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84

    Mitbestimmung bei Kurzarbeit

    Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 18.06.2009 - 10 Ca 77/09
    Soweit das BAG in seinen Entscheidungen vom 04.03.1986 - 1 ABR 15/84 und 11.09.1986 - 2 AZR 564/85 ausgeführt hat, die Arbeitsgerichte könnten im Kündigungsschutzprozess nicht überprüfen, ob eine ausgesprochene Kündigung durch die Anordnung von Kurzarbeit hätte vermieden werden müssen, wenn der Betriebsrat von seinem Initiativrecht zur Einführung von Kurzarbeit keinen Gebrauch mache, liegt der Fall hier anders.
  • BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85

    Ordentliche Kündigung eines Bauwerkers wegen Auftragsmangel -

    Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 18.06.2009 - 10 Ca 77/09
    Soweit das BAG in seinen Entscheidungen vom 04.03.1986 - 1 ABR 15/84 und 11.09.1986 - 2 AZR 564/85 ausgeführt hat, die Arbeitsgerichte könnten im Kündigungsschutzprozess nicht überprüfen, ob eine ausgesprochene Kündigung durch die Anordnung von Kurzarbeit hätte vermieden werden müssen, wenn der Betriebsrat von seinem Initiativrecht zur Einführung von Kurzarbeit keinen Gebrauch mache, liegt der Fall hier anders.
  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63

    Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte

    Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 18.06.2009 - 10 Ca 77/09
    Bei einer Produktionseinschränkung ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Entlassung durch die Einführung von Kurzarbeit hätte vermeiden können (BAG, Urteil vom 25.06.1964 - 2 AZR 382/63).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Aufgrund der sowohl in früherer Zeit (LAG Köln vom 26. September 1986 - 4 Sa 696/86, juris LS; LAG Niedersachsen vom 7. Februar 1986 - 3 Sa 101/85, juris LS 3; ArbG Nienburg vom 7. Januar 1986 - 2 Ga 17/85, juris OS; ArbG Koblenz vom 21. Mai 1987 - 1 Ca 253/87, juris LS) als auch in jüngerer Zeit wieder aufkommenden (LAG Niedersachsen vom 10. Februar 2016 - 14 Sa 745/15, juris Rn. 30 ff.; ArbG Nienburg vom 15. Mai 2014 - 2 Ca 28/14, juris Rn. 49; ArbG Dessau-Rosslau vom 18. Juni 2009 - 10 Ca 77/09, juris Rn. 56 ff.) Ablehnung der Rechtsprechung des Großen Senats sowie der fehlenden Grundlage und Notwendigkeit einer richterrechtlichen Korrektur kann auch nicht auf eine Begründung durch "Gewohnheitsrecht" zurückgegriffen werden (so aber LAG Baden-Württemberg a. a. O.).
  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Aufgrund der sowohl in früherer Zeit (LAG Köln vom 26. September 1986 - 4 Sa 696/86, juris LS; LAG Niedersachsen vom 7. Februar 1986 - 3 Sa 101/85, juris LS 3; ArbG Nienburg vom 7. Januar 1986 - 2 Ga 17/85, juris OS; ArbG Koblenz vom 21. Mai 1987 - 1 Ca 253/87, juris LS) als auch in jüngerer Zeit wieder aufkommenden (LAG Niedersachsen vom 10. Februar 2016 - 14 Sa 745/15, juris Rn. 30 ff.; ArbG Nienburg vom 15. Mai 2014 - 2 Ca 28/14, juris Rn. 49; ArbG Dessau-Rosslau vom 18. Juni 2009 - 10 Ca 77/09, juris Rn. 56 ff.) Ablehnung der Rechtsprechung des Großen Senats sowie der fehlenden Grundlage und Notwendigkeit einer richterrechtlichen Korrektur kann auch nicht auf eine Begründung durch "Gewohnheitsrecht" zurückgegriffen werden (so aber LAG Baden-Württemberg a. a. O.).
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